Informationen zu den Grundschulbezirken in VS

Seit dem 01.01.2025 gibt es sie wieder – die Schulbezirke in Villingen-Schwenningen. Wir versuchen die wichtigsten Fragen hier zu beantworten.

 

Schulbezirk – was ist das ? 

Dies ist ein von der Stadt Villingen-Schwenningen festgelegter Bereich um eine Schule. Dieser ist keiner mathematischen Form zugeordnet sondern richtet sich nach der Anzahl der dort wohnenden Kinder. 

Was bedeutet das für Eltern und ihrern Kinder ?

Ab dem 01.01 2025 müssen alle Kinder , die neu eingeschult werden, die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Dies betrifft die Kinder der zukünftigen 1. Klasse und Schüler/Schülerinnen welche in unsere Stadt ziehen. 

Zu welchem Grunschulbezirk gehöre ich ? 

Hier möchten wir auf die Web-Seite der Stadt Villingen-Schwenningen hinweisen. Schulbezirke in VS

Gibt es Unterschiede zwischen den einzelenen Grundschulen ? 

Man muss ganz klar sagen: “ es gibt in Villingen-Schwenningen keine guten oder schlechte Schulen!“ Alle Schulen unterichten auf einen hohen Standart. Unterschiede gibt es allerdings in der Größe der Schule (Anzahl der Klassen) und in der Unterichtsform (Halbtag- oder Ganztagesunterricht)

Halbtag – Ganztagesunterricht ? 

Ein wesentlicher Unterschied der einzelenen Schulen! Einige Schulen bieten nur die verlässliche Grundschule (also inklusive einer Betreuung vor und nach dem Unterricht) an. Andere Schulen unterrichten im Ganztagesunterricht. Dies bedeutet, dass der Unterricht auch am Nachmittag stattfindet und die Schüler den „ganzen Tag“ in der Schule sind. Abgerundet wird das gesamte Bild mit Schulen welche beide Formen anbieteten. 

Gründe für Schulbezirkswechsel (welche auch genehmigt werden sollten)

Unterrichtet die Schule als verlässliche Grundschule (aber sie möchten den Ganztagsunterricht), ist die ein Grund einen Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen. Dasselbe gilt natürlich auch in die andere Richtung. Ein anderer Grund ist die Geschwisterregelung. Wenn bereits ein älteres Kind eine andere Schule außerhalb ihres Grundschulbezirkes besucht, kann man den Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Auch wenn die Kinder unterschiedliche Klassenstufen besuchen, wird man die Kinder im Schulichen Bereich nicht trennen. 

Gründe für Schulbezirkswechsel ( welche wahrscheinlich abgelehnt werden)

Die Oma/ Opa Regel (also das die Großeltern die Kinder von der Schule abholen  ist kein wesentlicher Grund für einen Schulbezirkswechsel. Auch ein vermeindlicher kürzerer Schulweg ist kein Grund für einen Schulbezirkswechsel. 

Diese Liste kann man unendlich verlängern. Um es abzukürzen, nur die Änderung der Schulform (Halb- / Ganztag) und die Geschwisterregelung werden zum Schulbezirkswechsel führen. 

Schulbezirkswechsel – wie ? 

Auf den Seiten des Schulamtes Donaueschingen    Schulamt Donaueschingen / Downloads   finden Sie unter „S“ den Antrag für den Schulbezirkswechsel. Diesesn füllen Sie aus und geben ihn am Tag der Anmeldung ( Sie erhalten eine Einladung) in der Grundschule ihres Schulbezirkes ab. Dann gilt es zu warten. –> Der Antrag wird von ihrer jetzigen Schule bearbeitet – läuft zu der gewünschten Schule und wird dort bearbeitet – und läuft weiter in das Büro der Geschäftsführenden Schulleiterin ( Frau Dr. Schick von der Goldenbühlschule). Von ihr erhalten sie dann erstmal die Mitteilung, dass der Antrag bearbeitet wird. Schulintern wird nun geschaut, wiedie Schulen und deren Klassen im nächsten Jahr „gefüllt“ werden. Sollten sich da Probleme (Überfüllung) ergeben, werden Sie zu einem weiteren Gespräch eingeladen, ansonsten wird dann Ihrem Antrag zugestimmt oder dieser abgelehnt. 

Besonderheiten für Privatschulen – und Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule

Sollten Sie wünschen, dass ihr Kind einer dieser Schulen besucht (Grundschulen  im Verbund mit eienr Gemeinschaftsschule sind die Golden Bühl Schule und die Bickebergschule in Villingen) können Sie ihr Kind dort anmelden. Die Schulbezirksregel wird in diesem Fall außer Kraft gesetzt! Hier muss man nur beachten, dass man bei der Anmeldung ein Formular erhält, dass ihr Kind eine dieser Schulen besucht und dies dann der Schule in Ihrem Grunschulbezirk vorlegen. 

Was empfehlen wir als Gesamtelternbeirat ? 

Wichtig ist ihr Kind und weiterhin wichtig sind Sie als Eltern ! Als Eltern sollten Sie sich über Ihren Grundschulbezirk und damit Ihre zuständige Grundschule informieren. Der wesentlichste Punkt ist hier in unseren Augen die Unterrichtsform – nicht jedes Kind ist für den Ganztag oder den Halbtag geeignet. Es empfiehlt sich (falls möglich) hier auch ein Gespräch mit dem Kindergarten zu führen. Sollte die Unterrichtsform für Ihr Kind nicht zutreffen, sollten Sie sich nach den „alternativ“ Schulen umsehen und sich auch dort informieren.

Weiterhin empfehlen wir einen Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen, auch wenn er wenig Aussicht auf Erfolg hat. 

Warum? Sollten zum Beispiel aus dem Schulbezirks einer Halbtagsgrundschule viele Kinder in den Schulbezirk einer offenen Ganztagesschule wechseln ( also einer Schule mit Halb- und Ganztagesangebot) , leert sich die eine Schule und  füllt sich die andere. Es gibt also  eine „große“ Verschiebung nur in die eine Richtung. Um eine gleichmäßige Verteilung der Schüler im kommenden Schuljahr an den Schulen aber sicherzustellen, kann es nötig sein, auch Kinder von der offenen Ganztagesschule an die Halbtagesschule zu verweisen. Wir möchten sicher gehen, dass in diesem Fall Eltern und Schüler berücksichtigt werden, welche diesen Wunsch schon im Vorfeld hatten.

Nicht sagen können wir , in wie weit man gegen eine Ablehnung des Schulbezirkswechsel  vorgehen kann. Weder ist uns der momentane Einspruchsweg bekannt noch die Möglichkeit dies privat anwaltlich umzusetzen.  Um diesen Weg zu betreiten muss man aber auch erstmal einen Antrag stellen 🙂

 

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Tino Berthold

seit 2018 Vorsitzender des GEB der städt. Schulen Villingen-Schwenningen

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