Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es jetzt das Bildungspaket: damit kein Kind ausgeschlossen wird.
Für Sie recherchiert: Der Ablehnungsbescheid einer Maßnahme z.B. Arbeitslosengeld II oder Wohngeld reicht aus, um einen Antrag auf Einzelmaßnahme beim Jobcentern zu stellen. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen zum Bildungspaket
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