Basta! Wir wollen das selbst bestimmen! > So und nicht anders können wir, der Vorstand des GEB, die letzte Gemeinderatsrunde verstehen!
Gerade erst hat das Kultusministerium die Elternrechte durch die Herstellung der Parität in der Schulkonferenz gestärkt. Jetzt beschneiden die Verwaltung, sowie der Gemeinderat diese Elternrechte auf abenteuerliche Weise.
- Die Einführung eines „Kompetenz- und Steuerungsorgan“ ist nicht unsere Initiative gewesen, wir haben dies aber sehr begrüßt.
- Die Vorgehensweise wie Schulentwicklung aussehen kann, ist ebenfalls keine Erfindung des GEB, sondern wurde mit Mitwirkung des Schulamtes Donaueschingen erarbeitet. Siehe Handout regionale Schulentwicklung 2013 RSE
- Wer diese RSE liest, wird verstehen, dass diese Maßgaben auch schon vor dem automatischen Anstoßen des RSE mit der Antragstellung durch die Stadt erfolgen sollten.
Auszug RSE vollständige Version Handout_RSE
Um zu verstehen, wie wir zu diesen Aussagen kommen, sollten Sie wissen:
- Bis heute 27.04.2016 ist noch keine schriftliche Stellungnahme des GEB bzgl. Schulentwicklung eingefordert worden!
- Dasselbe gilt für Elterngremien an den beteiligten Schulen.
- Es gab zwar Gespräche vor Ort, aber auch dort wurden keine Protokolle, Zielvereinbarungen oder sonstige belastbaren Dokumentationen in den Prozess transportiert.
- Dazu steht im SchulG § 57 …Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere … für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeiteinzutreten … Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder einer wesentlichen Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehören auch die Änderung des Schultypes, die Teilung … oder ihrer Zusammenlegung…
- Für den GEB gilt im weiteren § 58 … Der Gesamtelternbeirat ist im Rahmen der in § 57 Abs. 1 bezeichneten Aufgaben für alle über den Bereich einer Schule hinausgehenden Angelegenheiten zuständig.
Um zu sehen wie es weiter geht, lohnt ein Blick zurück!
- In der Gemeinderatssitzung am 20.04.2016 wurde ein NEIN zum „Kompetenz- und Steuerungsorgan“ damit begründet, dass ein Beirat immer auch Frust bei den Beteiligten erzeugt, wenn sie feststellen, dass sie keine Entscheidungsbefugnis haben.
- Soll das bedeuten, dass der Gemeinderat und die Verwaltung nicht in der Lage sind, ein solches Gremium so zu besetzen und einzurichten, dass dessen Mitglieder sich im Ergebnis des Prozesses wiederfinden?
- Und nein, Entscheidungsbefugnis hat so ein Gremium nicht, das würde in das Selbstverwaltungsrecht der Kommune eingreifen. Sinn ist es beratend in Richtung eines Konsens hinzu wirken!
- Einzige positive Entscheidung in dieser Runde war, dass die Entscheidung, ob unsere beiden Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren (SBBZ) zusammen an einem Standort verlegt werden sollen, zurückgestellt wurde. Hier wurde quasi in letzter Sekunde ein Prüfauftrag erteilt und damit die Entscheidung zurückgestellt.
- Hierzu gab es übrigens zwei Stellungsnahmen der Schulleitungen, die es geschafft haben in die Sitzungsvorlage zu gelangen!
- In der vorangegangenen Verwaltungsausschuss- Sitzung am 13.04.2016 hat das Gremium noch darüber diskutiert, welche Aufgabe/Rechte sie in Bezug auf die Schulentwicklung haben! In der gleichen Sitzungsrunde werden dann auch schon Fakten geschaffen, die nur schwer zu korrigieren sind.
- Natürlich haben die Verwaltung und damit der Gemeinderat das Initiativrecht! Das steht außer Frage.
- Aber, in § 30 SchulG Einrichtung, Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen steht auch: (1) Der Beschluss eines Schulträgers über die Einrichtung einer öffentlichen Schule bedarf der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde. Vor der Entscheidung über die Zustimmung ist eine regionale Schulentwicklung nach § 30 a bis § 30 e durchzuführen. … (3) Absatz 1 gilt entsprechend für die Aufhebung einer öffentlichen Schule. … (4) Die Vorschriften … gelten entsprechend für die Änderung einer öffentlichen Schule. Als Änderung einer Schule sind die Änderung der Schulart, der Schulform oder des Schultyps sowie die dauernde Teilung oder Zusammenlegung.
- Wenn sich der Gemeinderat dazu entscheidet, sich nicht um die Details zu kümmern, dann muss er sich doch fragen lassen, wer oder welches Gremium sich mit der Tiefe der Thematik befasst.
- Wenn sich die Verwaltung mit der Tiefe der Thematik befassen soll, stellt sich die Frage: Was ist mit dem Argument des Gemeinderat, es stecke zu viel Verwaltung in dem angedachten „Kompetenz- und Steuerungsorgan“.
- In beiden Fällen ist die Frage zu beantworten, wo sind die Stellungsnahmen der geschäftsführenden Schulleiter, wo die des staatlichen Schulamtes? Beides sind für uns relevante Expertisen!
- wo sind die Stellungsnahmen der Schulkonferenzen
- § 47 (4) Die Schulkonferenz ist anzuhören:
- Natürlich haben die Verwaltung und damit der Gemeinderat das Initiativrecht! Das steht außer Frage.
3. vor Änderung der Schulart, der Schulform oder des Schultyps sowie der dauernden Teilung oder Zusammenlegung und der Erweiterung oder Aufhebung der Schule …
30c … Die Beteiligung ist vom Schulträger darauf auszurichten, einen Konsens über die vorgesehene schulorganisatorische Maßnahme zu erreichen.
Um eines klarzustellen, wir sind nicht die Experten! Unsere Fachlichkeit liegt im Transportieren des Elternblickwinkels. Die Experten sitzen im besten Fall rechts und links neben uns. Wir müssen uns in die Lage versetzen (eigentlich versetzt werden), die Expertisen zu erlangen.
Damit stellt sich auch die nächste Frage „Information und Grundlage“. Wir haben keine genaueren Erkenntnisse über die von der Verwaltung vor längerer Zeit erhobene Umfrage zur Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Darüber hinaus interessiert uns auch das Meinungsbild bei den weiterführenden Schulen. Deshalb haben wir zwei Umfragen unsererseits gestartet, damit erhalten wir die Grundlage für weiteres Handeln. Es nützt nichts, wenn wir von Seiten des Schulamtes und des SBS immer wieder hören, dass es keine Änderung der Schulform/Schullandschaft geben wird, wenn dies nicht auch von den Eltern erwünscht wird, und gleichzeitig dieses Meinungsbild von niemanden erhoben wird, bevor Entscheidungen fallen.
Jetzt wichtiger denn je! Nehmen Sie teil an der Umfrage! Diese Umfrage ist anonym und nur für Eltern aus Villingen-Schwenningen gedacht! Zielgruppe: Eltern, die noch vor der Wahl der weiterführenden Schule stehen.
Eigentlich wäre es nun an der Zeit, dass Ruhe in die Debatte kommt, aber diese Chance haben die Verwaltung und der Gemeinderat mit dieser Entscheidung vertan! Der Stadt gelingt es nicht, die Bürger mitzunehmen!
Wenn in die Debatte durch den Oberbürgermeister die Legitimation der Gemeinderäte mit den 80T Einwohner begründet wird, sagen wir von der Schulpolitik sind in VS 15600 Personen direkt betroffen (S+S und Eltern im Bereich städt. Schulen). Der größte Teil ist schon wahlberechtigt! Hier steht folglich ein berechtigtes Interesse der Mitwirkung.
Dass die Mitwirkung des Schulamtes zu gering ausfiel sieht man daran, dass es zu einem Gemeinderatsbeschluss kam, die Hirschbergschule organisatorisch mit der Friedensschule zusammenzuführen. Hier hätte das Schulamt Donaueschingen sicher dahingehend beraten, dass dies die Aufgabe der unteren Schulaufsichtsbehörde ist. Im Gegenteil jetzt ist der Weg frei, die Stelle der Rektorin neu auszuschreiben! Dies rückt auch die vor kurzem überraschende Abberufung der Rektorin der Hirschbergschule, wieder in Blickpunkt.
Zum Zeitdruck ist zu sagen, dass dieser ohne Not erzeugt wurde!
Die Ende des Jahres begonnene Debatte mit der Ankündigung, dass im Feb/März alles entschieden wird, weil die Hirschbergschule schnell aus dem Gebäude muss, und die Janusz-Korczak-Schule ebenso eine Lösung braucht, hat sich ja nunmehr in Luft aufgelöst. Jedem, der die notwendigen Vorbereitungen kennt, war klar, dass der Zeitplan nicht zu halten ist. Nahezu alles hat ja nun auch 3 Jahre Zeit.
Wem hilft jetzt die propagierte Planungssicherheit? Den Eltern wohl kaum. Die Eltern, die Ihr Kind in der Grundschule haben, werden diese mehrheitlich in drei Jahren verlassen haben. Die Eltern, die ihr Kind in Zukunft anmelden, werden sich genauso wie die Eltern dieses Jahr überlegen, ob sie einen Wechsel des Schulortes und alles was damit zusammenhängt, in der Grundschulzeit für zumutbar halten.
Auf die Verwerfungen im Bereich der Sekundarstufe I+II möchten wir an dieser Stelle noch nicht eingehen, da die Umfrage noch läuft.
Auf Ihre Meinung kommt es an, wenn Sie Anregungen oder Kritik haben, nutzen Sie das Kommentarfeld. Je sachlicher desto besser, beachten Sie auch die Kommentarregeln im Impressum!
Für den GEB gez.
Michael Grieshaber
Dr. Petra Krauss
Tino Berthold
Auszug RSE vollständige Version Handout_RSE
