Wichtige Änderung in der Corona Verordnung Schule

Liebe Eltern,
Wir möchten Euch darauf aufmerksam machen, dass zum Beginn des neuen Schuljahrs auch eine neue Corona VO gilt. In dieser gibt es eine wesentliche Änderung.
Ab dem 13.09 gilt wider die Präsenzpflicht an unseren Schulen.
 
Zitat Corona VO Schule:
Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder
den Schüler oder eine mir ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist.
 
Ein beschulen der Kinder zu Hause ist somit ohne ärztlichem Attest nicht mehr möglich.
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Tino Berthold

seit 2018 Vorsitzender des GEB der städt. Schulen Villingen-Schwenningen

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