Wie der Gemeinderat der Stadt in seiner Sitzung am 13.11.2024 beschlossen hat, gibt es ab dem Schuljahr 2025/26 wieder Schulbezirke in Villingen-Schwenningen. Die Neue Satzung darüber tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt für alle Neuanmeldungen in den Grundschulen ab diesem Zeitpunkt.
Der Gemeinderat sah sich gezwungen die Schulbezirke wieder einzuführen da die Regelung der „großen“ Schulbezirke ( Villingen / Schwenningen / Gemeinden ) so nicht Gesetzeskonform mit dem Schulgesetz des Landes war.
Bisher sicher: Für Schüler, welche jetzt eine Schule außerhalb ihres Schulbezirkes besuchen, gilt diese Regelung nicht. Eltern, welche im Schulbezirk einer „Halbtagesschule“ wohnen, können einen Antrag auf Wechsel in eine Ganztagesschule stellen, welcher genehmigt werden wird. Das selbe gilt für Eltern, welche nbereits ein Kind auf einer Schule haben und ein weiteres Kind einschulen wollen/müssen (Geschwisterregelung).