Es kommt darauf an!

Die Elternpflegschaften stehen an, und somit auch die Wahlen der Elternvertreter.
Immer wieder stellt sich die Frage nach Elternvertreter-Teams!

Was sind Elternvertreter-Teams? – Wir sprechen von Elternvertreter-Teams wenn mehr als zwei Personen auf Klassenebene als Elternvertreter gewählt werden!

Sie haben die Möglichkeit auch Elternvertreter-Teams zu wählen; diese arbeiten auf Klassenebene gemeinsam. Das ermöglicht einen leichteren Einstieg in die Elternarbeit und beugt, z.B. beim Verlassen einer Klasse durch den Schüler, den gleichzeitigen Verlust der Elternvertretung vor.

Damit solche Teams mit dem SchG (Schulgesetz) konform gehen, muss folgendes beachtet werden:

  • In Richtung Schulleitung muss der Vorsitz und 1. Stellvertreter benannt werden
    Besser ist aber, dass zusätzlich auch das ganze Team benannt wird (Transparenz).
  • Am  einfachsten ist es, alle drei gleichzeitig als Team zu wählen und dann, aufgrund der Stimmen, abzufragen ob der Vorsitz und der 1. Stellvertreter die Wahl annehmen.

Hintergrund ist:

Damit ändert sich weder die Anzahl noch die Stimmberechtigung beim Elternbeirat an einer Schule!

Belehrung

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M. Grieshaber

von 2013 bis 2018 im Vorstand des
GEB der städt. Schulen Villingen-Schwenningen

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